Logopädie
Der Begriff 'Logopädie'
Logopädie leitet sich aus dem Griechischen ab (λόγος, logos = ‚Wort‘, ‚Sinn' und παιδεία, paideia = ‚Unterricht‘, ‚Erziehung‘ -
der Laryngologe und Logopäde Emil Fröschels führte den Begriff 1924 in den medizinischen Sprachgebrauch ein)
und beinhaltet die Diagnostik, Beratung und Therapie von Menschen jeden Alters mit Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schluckstörungen.
Logopädische Arbeit
Nach einem Anamnesegespräch mit dem Patienten und, sofern notwendig, den Eltern bzw. Angehörigen wird vom Logopäden eine dem Störungsbild entsprechende Diagnostik durchgeführt. Der logopädische Befund bildet zusammen mit der ärztlichen Diagnose die Grundlage für die Erstellung eines individuellen Behandlungsplanes.
Im Beratungsgespräch werden Ursachen und Auswirkungen des jeweiligen Störungsbildes besprochen.
Die Therapieziele werden gemeinsam ermittelt und festgelegt.
In der logopädischen Therapie wird systematisch und in kleinen Schritten mit dem Patienten gearbeitet.
Dabei werden alle Sinne und Wahrnehmungsbereiche angesprochen und gefördert.
In den Therapiestunden werden Anleitungen zum selbständigen Üben erarbeitet.
Sofern es sich bei den Patienten um Kinder oder behinderte Erwachsene handelt, werden natürlich die Eltern oder die Angehörigen bzw. die Betreuer in die Gespräche und Beratungen mit einbezogen.
Ärztliche Verordnung
Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung.
Wenn Sie bei sich, Ihren Kindern oder Ihren Angehörigen sprachliche Schwierigkeiten oder Entwicklungsstörungen bemerken, wenden Sie sich zunächst an Ihren Hausarzt.
Bei Behandlungsbedarf wird er eine Verordnung ausstellen oder eine Überweisung zu einem Facharzt veranlassen. Dies ist meistens ein Kinderarzt, Kinder- und Jugendpsychiater, Kieferorthopäde, HNO-Arzt, Phoniater, Pädaudiologe oder Neurologe.
Hat der Arzt die logopädische Behandlung verordnet, setzen Sie sich zur Terminvereinbarung mit uns in Verbindung.
Telefonisch erreichen Sie uns in der logopädischen Praxis unter 0 64 22 - 925 93 94 oder Sie schreiben uns eine Nachricht über das Kontaktformular.
Gerne rufen wir Sie auch an. Wenn Sie dies wünschen, nutzen Sie unseren Rückrufservice.
Da der Therapiebeginn innerhalb von zwei Wochen nach Ausstellung der Verordnung erfolgen muss, holen Sie diese bitte erst kurz vor dem ersten Behandlungstermin beim behandelnden Arzt ab.
